Einleitung
Liegen Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen über 1 601 Euro pro Person? Dann müssen Sie die Einkünfte versteuern! Ihre Veräußerungsgewinne, das sind die früheren Spekulationsgewinne, müssen Sie schon ab 512 Euro pro Jahr versteuern. In diesem Buch lesen Sie, wie Sie die Erträge Ihrer Geldanlagen richtig versteuern und wie Sie möglichst wenig von Ihren Erträgen ans Finanzamt abführen. Dadurch behalten Sie mehr von Ihren Einnahmen und ziehen einen größeren Nutzen aus Ihrem Vermögen.
Es gibt einen handfesten Grund, warum Sie so viel Steuern wie möglich sparen sollten: die Inflation. Bekommen Sie zum Beispiel für 50 000 Euro 6 Prozent Zinsen pro Jahr, dann sind das 3 000 Euro. Liegen Sie mit Ihren Kapitaleinkünften über den Sparerfreibeträgen, bleiben bei einem Steuersatz von 30 Prozent 2 100 Euro netto. Berücksichtigen Sie die Inflation von vielleicht 3 Prozent, bleiben von 3 000 Euro gerade einmal 1 500 Euro reale Kaufkraftsteigerung, weil 50 000 Euro 1 500 Euro an Kaufkraft verloren haben. Unter dem Strich haben Sie Ihr Vermögen dann gerade einmal um magere 1,2 Prozent gesteigert! Bei einem höheren Steuersatz, höherer Inflation oder niedrigerem Zinsertrag können Sie die Kaufkraft Ihres Vermögens kaum noch halten, geschweige denn spürbar vermehren. Um das zu erreichen, müssen Sie den Netto-Ertrag Ihres Vermögens steigern.
Wie steigern Sie den Netto-Ertrag Ihres Vermögen? Zwei Möglichkeiten bieten sich an: Entweder Sie legen Ihr Vermögen rentabler als in Zinspapieren an oder Sie sparen bei Ihrer Geldanlage so viel Steuern wie möglich. Vorschläge zum Umschichten Ihres Vermögens finden Sie auch in diesem Buch; der Schwerpunkt liegt jedoch beim Steuernzahlen und Steuernsparen.
Dieses Buch ermöglicht Ihnen, auf Ihre Fragen schnell konkrete Antworten zu finden, ohne ganze Kapitel durcharbeiten zu müssen. Querverweise machen Sie auf interessante weitere Aspekte aufmerksam. Am Ende des Buches finden Sie eine Übersicht über alle behandelten Fragen, die Ihnen das rasche Auffinden Ihrer Fragen erlaubt. Die Übersichtstabelle am Anfang des Buches und das Stichwortverzeichnis führt Sie darüber hinaus zu Ihren Themen.
Selbst wenn dieses Buch die Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann, weil sich die Steuergesetze in Deutschland manchmal schneller als das Wetter ändern und auch, weil für eine optimale steuerliche Gestaltung Ihr gesamtes persönliches Umfeld einbezogen werden muss, so werden Sie doch auf jeden Fall gestärkt in eine solche Beratung gehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Steuern sparen.
Werner Esser
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Für den Fall jedoch, dass Sie noch Ihre Steuererklärung für 2001 abgeben müssen, sind in Klammern die DM-Freibeträge und -Freigrenzen für das Jahr 2001 angegeben. Einen Vergleich der DM- und Euro-Werte finden Sie in der Tabelle im Anhang.
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Frage 3
Welche Kapitalerträge muss ich versteuern?
Kapitalerträge sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Grundsätzlich müssen Sie alle Erträge versteuern, die Sie aufgrund der Überlassung Ihres Vermögens erzielen. Zu Erträgen gehören zum Beispiel:
* Zinsen für Sparguthaben, Sparbriefe oder Anleihen,
* der Bonus am Ende eines Banksparplans,
* Dividenden für in- und ausländischen Aktien,
* Ausschüttungen einer GmbH,
* in Ausnahmefällen Zinsen aus Renten- oder Lebensversicherungen,
* Gewinnanteile als stiller Gesellschafter eines Unternehmens,
* Zinsen für private und geschäftliche Darlehen,
* Veräußerungsgewinne von Wertpapieren, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Spekulations- oder Veräußerungsgewinne).
Wie Sie an dieser unvollständigen Aufzählung ersehen, werden fast alle Einnahmen aus Ihrem Vermögen erfasst. Allerdings müssen Sie nicht die gesamten Einnahmen, zum Beispiel Ihre gesamten Zinsen und Dividenden, versteuern. Von den zu versteuernden Einnahmen ziehen Sie vor der Versteuerung Ihre Werbungskosten und den Sparerfreibetrag ab (Frage 19).
Werbungskosten sind Kosten, die zum Erzielen der Einnahmen notwendig sind. Nach Abzug dieser beiden Positionen bleiben die Einkünfte aus Kapitalvermögen übrig, die Sie zusammen mit Ihren übrigen Einkünften versteuern:
Als Verheirateter erzielen Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen von 10 500 Euro. Da Sie keine nennenswerten Werbungskosten haben, greifen Sie auf die Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person zurück. Der Sparerfreibetrag beträgt 1 550 Euro pro Person:
PrinzipBeispiel
Kapitalerträge10 500 Euro
minus Werbungskosten (Pauschale)- 102 Euro
minus Sparerfreibetrag- 3 100 Euro
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Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu versteuern) 7 298 Euro
Abbildung 3: Versteuerung Ihrer Kapitalerträge nach Abzug von Werbungskosten und Sparerfreibetrag
7 298 Euro werden Ihrem zu versteuerndem Einkommen zugeschlagen und mit Ihrem Einkommen versteuert.[...]