Birgit Franke, Matthias Nick

WISO: Scheidungsberater

Jede dritte Ehe wird geschieden. Und obwohl eine Trennung emotional belastend ist, sind die Partner bei einer Scheidung mit vielen Fragen konfrontiert: Was ist während des Trennungsjahres zu beachten? Wer muss wem Unterhalt zahlen? Birgit Franke und Matthias Nick klären alle Fragen rund um Scheidungsantrag, Sorgerecht, Streit um den Hausrat und das Unterhaltsrecht. Dabei berücksichtigen sie die zahlreichen Urteile, die seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts 2008 gesprochen wurden. Auch für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Birgit Franke
Die WISO-Redakteurin Birgit Franke ist Volljuristin und die Expertin für arbeitsrechtliche Themen bei WISO.
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Matthias Nick
Dr. Matthias Nick ist Chef vom Dienst in der WISO-Redaktion.
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Vorwort
Wenn Sie dieses Buch in der Hand halten, stecken Sie wahrscheinlich mittendrin - in der Ehekrise. Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder sind so zerstritten, dass Sie für Ihre Ehe keine Zukunft mehr sehen.
Natürlich ist das für Sie emotional ein sehr schwieriger Zeitpunkt, und doch müssen Sie gerade jetzt einen klaren Kopf behalten - es gibt viele Fragen zu beantworten: Wie läuft eine Scheidung überhaupt ab? Was geschieht mit meinen Kindern? Stimmt es, dass man zuvor ein Trennungsjahr "überstehen" muss? Was ist ein Versorgungsausgleich, was ein Zugewinnausgleich? Und welcher davon hat mit meiner Rente zu tun?
Einen der Schwerpunkte dieses Ratgebers bildet das Thema Geld: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, dem Hausrat und dem Familienauto? Wie viel Unterhalt muss ich zahlen beziehungsweise mit wie viel Unterhalt kann ich rechnen?
Das neue Unterhaltsrecht, zum Januar 2008 in Kraft getreten, hat viel durcheinandergewirbelt. Im Folgenden sollen Sie erfahren, wie der Gesetzgeber Trennungs- und nachehelichen Unterhalt neu geregelt hat und ab wann Sie oder Ihr Partner wieder voll arbeiten müssen. Erst vor kurzem wurden die Regelungen des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns ebenfalls geändert. All diese Reformen finden - wie auch das neue Verfahrensrecht - Berücksichtigung, damit Sie im "Paragraphendschungel" den Überblick behalten.
Diesen WISO-Ratgeber können Sie an einem Stück durcharbeiten, um sich umfassend mit jedem Aspekt in Sachen Trennung und Scheidung vertraut zu machen. Sie können ihn aber auch wie ein Nachschlagewerk benutzen: Jedes Kapitel ist thematisch auf einen speziellen Gesichtspunkt hin ausgerichtet und für sich allein genommen verständlich. In der Vielzahl der angeführten Beispiele und Fallkonstruktionen finden Sie vielleicht Ihre eigene Situation wieder.
Das deutsche Scheidungsrecht besteht nicht nur aus vielen Gesetzen - auf die wichtigsten wird in den entsprechenden Kapiteln näher eingegangen -, das deutsche Scheidungsrecht ist auch die Summe vieler wichtiger Gerichtsentscheidungen. Deshalb zitieren wir immer wieder höchstrichterliche Urteile zum Scheidungsrecht mit Quellennachweisen.
Wenn man plötzlich wieder allein oder mit einem neuen Partner zusammenlebt, ist es oftmals nicht leicht, den Kopf auch noch für das Wälzen von Scheidungsliteratur frei zu haben. Das wissen wir, und deshalb verzichtet dieser Ratgeber bewusst auf die manchmal schwer verständliche Juristensprache.
Machen Sie sich kundig, es kann sich lohnen - gerade in Ihrer jetzigen Situation.

Birgit Franke
Dr. Matthias Nick

Trennung
Wenn die Ehe zerrüttet ist, zieht meist einer aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er kommt bei Freunden oder der Familie unter, auf Dauer sucht er sich eine eigene Wohnung. Dieser Schritt kann rechtlich sehr bedeutend sein, besonders dann, wenn nicht beide Ehegatten die Scheidung wollen. Unterschätzen Sie die Trennung daher nicht. Sie ist für die spätere Scheidung und die Scheidungsfolgen ein erster wichtiger Schritt und kann die Weichen für spätere richterliche Entscheidungen stellen, etwa wer die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen bekommt.
Rechtliche Bedeutung
Der Gesetzgeber verlangt im Scheidungsverfahren, dass Ihre Ehe gescheitert sein muss, bevor Sie sich scheiden lassen können (§ 1565 Abs. 1 BGB). Sie sollen sich den Schritt aus der Ehe gut überlegt haben, und Ihre Entscheidung sollte endgültig sein. Um das sicherzustellen, besteht die Maßgabe, dass Sie in der Regel mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Trennung ist ein Indiz dafür, dass Ihre Beziehung im Alltag nicht mehr funktioniert, Ihr Beziehungsverhältnis tiefgreifend gestört ist. Erst nach diesem sogenannten Trennungsjahr können Sie sich in der Regel scheiden lassen. In Härtefällen wird die Frist verkürzt, allerdings kann sie auch länger sein.
Das Trennungsjahr
Nicht immer ist das Trennungsjahr allein für den Scheidungsantrag ausreichend. Nur wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ihre Ehe nach einem Jahr Trennung gescheitert ist. Stimmt einer von Ihnen der Scheidung nicht zu, wird das Scheitern erst nach drei Jahren des Getrenntlebens angenommen (§ 1566 BGB).
Achtung!
Die Dauer der Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle. Auch bei sehr kurzen Ehen muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Der Umstand, dass man erst kurz verheiratet ist, wird in der Regel nicht berücksichtigt.


Auch wenn Sie sich einig sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie das Trennungsjahr abwarten. Eine Blitzscheidung gibt es nur in Ausnahmefällen. Selbst wenn Sie sich nach einem heftigen Streit in der Hochzeitsnacht trennen, müssen Sie grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten.
Unzumutbare Härte
Die gesetzliche Vermutung führt nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Das Trennungsjahr kann für Sie eine unzumutbare Härte darstellen (§ 1565 Abs. 2 BGB). Besonders in Fällen, wenn Sie unter der Ehe psychisch oder körperlich sehr stark leiden, kann die Frist verkürzt werden.
Da das Trennungsjahr die Regel ist, wird eine Verkürzung nur in ganz bestimmten Fällen vom Scheidungsrichter akzeptiert. Es muss ein besonderer Grund vorliegen, der das längere Abwarten unzumutbar macht - und Ihr Partner muss diesen Grund verursacht haben.
Solche Umstände liegen zum Beispiel vor:

owenn der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde;
owenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist;
owenn der Ehegatte Alkoholiker ist;
obei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten.
Beispiel
Ihr Partner schlägt Sie und die Kinder. Oder er beleidigt Sie schwer und bedroht Sie daneben ernsthaft oder greift Sie körperlich an. Dagegen reicht es nicht aus, dass Ihr Partner während der Ehe fremdgeht. Es müssen neben seiner Untreue weitere erschwerende Umstände hinzukommen, beispielsweise das Verlassen des Ehegatten wegen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einem anderen Partner oder Prostitution nach der Trennung.
Achtung!
Werden Sie schwer krank, kann auch das eine unzumutbare Härte darstellen. Zwar können Sie für Ihre Krankheit nichts - es reicht aber aus, dass der Härtegrund in Ihrer Person liegt. Gerade ansteckende und schwer heilbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten begründen eine Verkürzung des Trennungsjahres.

Auswirkung der Trennung
Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, schaffen Sie Fakten, die für den Scheidungsrichter später erheblich sein können. Denn Sie werden mit Ihrem Partner schon bei der Trennung wichtige Punkte klären müssen, die im späteren Verfahren nicht so leicht zu ändern sind. Besonders dann, wenn Kinder im Spiel sind, müssen schon bei der Trennung Regelungen vorliegen: Wer bleibt im gemeinsamen Haus und kümmert sich um den Nachwuchs? Wer zahlt wem Unterhalt? Alles, was Sie während des Trennungsjahres unternehmen, kann Folgen haben. Schließlich sind Sie noch nicht geschieden.
Die Trennung hat für Sie Auswirkungen in folgenden entscheidenden Punkten, die in eigenen Kapiteln später ausführlich behandelt werden:

oWohnung und Hausrat
oAusübung der elterlichen Sorge
oUnterhalt
oVermögensauseinandersetzung
oSteuern
oVersicherungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Trennung ist der Verlust der Schlüsselgewalt. Als "Schlüsselgewalt" wird die Befugnis bezeichnet, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie abzuschließen; dabei wird der Ehepartner - auch ohne sein Wissen - mit verpflichtet. Die Schlüsselgewalt erstreckt sich zum Beispiel auf Haushaltsgegenstände, Lebensmittel, Verträge über den persönlichen Bedarf der Eheleute und der Kinder sowie Arztbehandlungen. Sobald Sie getrennt leben, entfällt diese Mithaftung (§ 1357 Abs. 3 BGB), da Sie durch die Trennung Ihren gemeinsamen Haushalt aufgegeben haben.
Achtung!
Auch wenn Sie die häusliche Gemeinschaft aufgelöst haben, sind Sie noch nicht geschieden. Das heißt, Sie können noch gegen eheliche Pflichten verstoßen. Schließlich sind Sie bis zum Scheidungsbeschluss noch ein Ehepaar und aneinander gebunden (§ 1353 BGB).

Cover, reprofähig

Autorenfoto, reprofähig

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2. aktualisierte und überarbeitete Auflage

Erscheinungstermin:
13.09.2010

kartoniert

218 Seiten

EAN 9783593393209

€ 17,90

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