download
1. Das Problem
Die neoklassische Wirtschaftstheorie lässt auch in ihren neuesten Ansätzen eine bestimmte Form von Märkten außer Betracht. Ich möchte deshalb eine Reihe von Instrumenten und Überlegungen vorlegen, die die Realität solcher übersehenen Märkte beschreiben und die ihre Mechanismen sowie ihre Entwicklung erklären können.
Es sind die Märkte von singulären, unvergleichlichen und deshalb unvergleichbaren Produkten. Sie stellen kein Randphänomen dar, sondern umfassen all die Austauschvorgänge, in denen es um das »Gute« oder »Richtige« geht – um edle Weine oder um Romane, um Ärzte, Anwälte oder Berater. Es handelt sich, allgemeiner gesagt, um die Märkte für Kunstwerke, Haute-Cuisine-Produkte, Filme, Musikaufnahmen, Luxusgüter, Bücher, Reisen, bestimmte handgefertigte Artikel, freiberufliche Dienstleistungen und besondere Expertisen.
Die neoklassische Analyse übersieht die Einmaligkeit dieser Produkte nicht bewusst. Ihr blinder Fleck ergibt sich zwangsläufig aus einem theoretischen Rahmen, der durch seine verallgemeinernde Sicht die Waren (Güter und Dienstleistungen) in einer Form definiert, die den Preis als das letzten Endes maßgebliche Unterscheidungskriterium setzt und alle anderen Merkmale vernachlässigt. Durch die Unterscheidung von standardisierten und differenzierten Produkten werden zum Beispiel singuläre Güter der Masse der differenzierten zugeschlagen und geraten dadurch in ihrer Besonderheit aus dem Blick. Wenn wir sie jedoch adäquat definieren, können wir ihren Unterschied benennen und sie einer bestimmten wirtschaftlichen Koordinationsform zuordnen, die nicht dem klassischen Markt entspricht. Wir müssen deshalb die Terra incognita des Marktes singulärer Produkte oder, wie ich es nennen will, den Markt des Besonderen erkunden und seine Theorie aufstellen: die Ökonomie des Besonderen.
Mein Ansatz fügt sich in eine allgemeine Entwicklung ein, die in den letzten dreißig bis vierzig Jahren zu einer Diversifizierung der Marktanalysen geführt hat. Die neoklassische Lehre mit ihren Ablegern wie Transaktionskosten-, Prinzipal-Agent- oder Verfügungsrechtstheorie muss mittlerweile ergänzt werden durch eine heterodoxe, also abweichende Ökonomie – Regulationstheorie, Ökonomie der Konventionen, Neue Institutionenökonomik – und durch die Entwicklung der Neuen Wirtschaftssoziologie. Wir werden uns mit diesen Positionen auseinandersetzen.
Da die neoklassische Theorie eine zentrale Stellung einnimmt, werden wir uns hauptsächlich auf sie beziehen. Durch die Gegenüberstellung meines Instrumentariums mit ihren Begriffen und Prinzipien lassen sich am besten die Unterschiede aufzeigen und die veränderten Fragestellungen deutlich machen, die singuläre Produkte aufwerfen. Die neoklassische Lehre ist zwar ein weites und vielschichtiges Feld, aber sofern man diese Kritik nicht mit einem Pauschalurteil verwechselt, sondern als einen Versuch versteht, die Unterschiede und das Neuartige sichtbar zu machen, scheint es uns sinnvoll zu sein, allgemein von »der neoklassischen Theorie« zu sprechen. Diese Argumentation schließt auch nicht aus, dass wir uns gelegentlich mit der einen oder anderen konkreten Auffassung kritisch auseinandersetzen.
* * *
Nach der gängigen Interpretation der Vorgänge in Wirtschaft und Gesellschaft kann die scheinbar unaufhaltsame Ausdehnung des Marktes nur auf Kosten seiner Ränder erfolgen. Marx hat diese Entwicklung klar umrissen: »Der Austausch hat seine eigene Geschichte. Er macht verschiedene Phasen durch. […] Kam endlich eine Zeit, wo alles, was die Menschen bisher als unveräußerlich betrachtet hatten, Gegenstand des Austausches, des Schachers, veräußert wurde. Es ist dies die Zeit, wo selbst Dinge, die bis dahin mitgeteilt wurden, aber nie ausgetauscht, gegeben, aber nie verkauft, erworben, aber nie gekauft: Tugend, Liebe, Überzeugung, Wissen, Gewissen etc., wo mit einem Wort alles Sache des Handels wurde. Es ist […] die Zeit, in der jeder Gegenstand, ob physisch oder moralisch, als Handelswert auf den Markt gebracht wird, um auf seinen richtigsten Wert abgeschätzt zu werden.« Und an anderer Stelle: »Dinge, die an und für sich keine Waren sind, z.B. Gewissen, Ehre usw., können ihren Besitzern für Geld feil sein und so durch ihren Preis die Warenform erhalten.«
Der Markt stößt an seine Grenzen und drängt sie immer weiter hinaus in eine äußere Sphäre, die nach französischem Recht vor allem Geschenke, unveräußerliche Güter und alles Unentgeltliche umfasst. Gehorcht die Zirkulation von Geschenken einer eigenen, ganz spezifischen Logik, so darf sie in den beiden anderen Fällen nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen. Unveräußerliche Güter und Unentgeltiches unterliegen einem allgemeinen Tabu »der Fähigkeit, von einem Akteur zum anderen zu zirkulieren«, was aber nicht die Unterschiede zwischen beiden Formen verdecken sollte. Unveräußerliche Objekte, seien sie materieller oder ideeller Natur, können anders als unentgeltliche auch bei Zustimmung derer, die über ihre Verwendung entscheiden, nicht Gegenstand kommerzieller Transaktionen werden, ohne dass sie zwangsläufig entwertet werden. Dieses Tabu umfasst insbesondere den menschlichen Körper und seine entnehmbaren Teile (Organe, Zellen), die persönlichen Rechte (Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild), kulturelle Schöpfungen, Sprache, Ideen oder Werke. Die Einheit dieser oft mit dem Oberbegriff »Kultur« bezeichneten Welt liegt einzig und allein in der menschlichen Person. Diese Bindung macht das Besondere aus, während das Kommerzielle die Herrschaft der Äquivalenzen einführt. Die Rechtskonstruktionen sind von Epoche zu Epoche und von Land zu Land unterschiedlich, aber das Prinzip der Trennung von Markt und Kultur findet sich überall – so wie wir heute überall darauf stoßen, dass frühere Tabuierungen in Frage gestellt werden. Die Grenzen sind fließend.
Dieser Konflikt äußert sich lebhafter denn je.