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Die Soziale Arbeit ist eine wesentliche Akteurin im Feld der Kriminalitätsbearbeitung, allerdings ist sie mit geringer Definitionsmacht ausgestattet. Die Aufgabe der Sozialen Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs ist es, diese (auch nach der Haftentlassung) zu betreuen und zu unterstützen, um (nachhaltig) Verhaltensänderungen zu erreichen und zukünftige Straffälligkeit zu vermeiden. Die Soziale Arbeit ist jedoch immer auch der Gefahr ausgesetzt, im Kontext der Strafjustiz instrumentalisiert zu werden.
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