Die Idee der modernen Rechtsprechung beruht auf dem Öffentlichkeitsprinzip. Gerichtsprozesse werden nicht – wie vor dem 19. Jahrhundert üblich – im Verborgenen geführt, sondern beruhen auf allgemein bekannten Rechts- und Verfahrensnormen und sind zugänglich für die Bevölkerung. Diese Transparenz der Rechtsprechung trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Richter zu wahren, indem ihr Handeln unter gesellschaftlicher Beobachtung steht. Öffentlichkeit im Recht verweist somit auf die demokratische Kontrolle der Gerichtspraxis, wie unvollständig sie auch sein mag. Doch inwieweit konnte sich die Bevölkerung im Kaiserreich und in der Weimarer Republik tatsächlich über die Arbeit von Richtern informieren? Trug das populäre Rechtswissen tatsächlich zur Demokratisierung der Rechtsprechung bei oder verfestigte es die Autorität des Richters im Gerichtssaal und seine herausgehobene Position in der bürgerlich-adligen Gesellschaft? Welche Form der Aufklärung leisteten die politischen Bewegungen, etwa die Linke, in dieser Situation? Ruben Hackler beantwortet in seiner Wissensgeschichte des Richters und der Rechtsprechung diese Fragen.
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