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Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die Unternehmensgruppe Beltz bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens erwarten wir sowohl von unseren Geschäftspartnern als auch von unseren Beschäftigten. Unser unternehmerisches Handeln richten wir im Sinne der Nachhaltigkeit aus und erfüllen die in diesem Zusammenhang für eine Unternehmensgruppe unserer Größe geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Ab dem 30. Dezember 2024 wird die EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR) anwendbar, unter die neben Rohstoffen wie Rindsleder und Naturkautschuk u.a. Papier, Pappe und auf Basis von Holz hergestellte Druckereierzeugnisse wie Bücher und Zeitschriften fallen, die in die EU importiert oder aus ihr exportiert werden. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass keine Produkte auf den europäischen Märkten gehandelt werden, die zur globalen Entwaldung beitragen. Sie ist damit Teil der Maßnahmen des europäischen Grünen Deals in dessen Zentrum der Umweltschutz und damit insbesondere der Schutz der biologischen Vielfalt und der Schutz der betroffenen lokalen Gemeinschaften steht.

Als Ihr verlässlicher Partner stehen wir Ihnen bei diesen wichtigen Veränderungen zur Seite und engagieren uns dafür, dass unsere Geschäftsbeziehungen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen einen Blick in die hier verlinkten FAQs, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Behörde veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert werden.

Sofern aus unserer Sicht Informationen von Ihnen notwendig werden, sprechen wir Sie zeitnah hierzu an.

Bei Fragen oder für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

August 2024

Marianne Rübelmann
Geschäftsführerin und Verlegerin